Allgemeine Geschäftsbedingungen der ICLMobil App
Stand 25. Juni 2025
1 Geltungsbereich
Betreiber der ICLMobil App und damit Vertragspartnerin im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist der Innovation Campus Lemgo e.V., Campusallee 19, 32657 Lemgo (nachfolgend auch „ICL“ genannt).
Die ICLMobil App ist ein Angebot, um die Mobilität am und zum Innovation Campus Lemgo zu verbessern, sowie die Nutzung CO2 vorteilhafterer Mobilitätsarten zu fördern.
Sie wurde im Projekt ICLMobil im Rahmen von „mobil gewinnt“, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2025 in Zusammenarbeit von der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. durch ihr Institut für industrielle Automation INA, der iplus 1 GmbH und der RRive GmbH entwickelt.
In der der ICLMobil App gibt es Mobilitäts- und Informationsangebote.
Zu den Mobilitätsangeboten gehören das Entleihen von E-Scootern und von E-Bikes, das Planen von Fahrten mit dem ÖPNV (ohne Bezahlfunktion), die Nutzung von Car-Pooling (Anbieten von Mitfahrgelegenheiten im Privat-PKW sowie das Mitfahren in diesen angebotenen Mitfahrgelegenheiten) sowie das Ermitteln von Entfernungen für Strecken, die zu Fuß zurückgelegt werden können.
Die Informationsangebote zu gastronomischen Angeboten und Veranstaltungen sowie News am Innovation Campus Lemgo werden durch den ICL mit größter Sorgfalt zusammen- und zur Verfügung gestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann allerdings nicht übernommen werden.
In diesen AGB‘s werden nachfolgend die Bedingungen für das Entleihen von E-Bikes und E-Scootern geregelt.
Für die Nutzung der ICLMobil App - Bestandteile „Planen von Fahrten mit dem ÖPNV (ohne Bezahlfunktion)“ und „Nutzung von Car-Pooling (Anbieten von Mitfahrgelegenheiten im Privat-PKW sowie das Mitfahren in diesen angebotenen Mitfahrgelegenheiten) sowie das Ermitteln von Entfernungen“ müssen Sie zusätzlich die AGB’s der Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH und der RRive GmbH akzeptieren.
Hierbei handelt es sich um externe AGB’s auf deren Inhalt der ICL keinerlei Einfluss hat und für die der ICL keine Verantwortung übernimmt.
Für die Nutzung und Richtigkeit der ÖPNV-Daten ist die die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (nachfolgend „KVG“) mbH, Schloßstraße 18, 32657 Lemgo, verantwortlich. Es gelten deren AGB‘s: https://www.lippemobil.de/de/AGB.php
Für die Nutzung der Car-Pooling-Angebote ist die RRive GmbH, Universitätsstraße 3, 56070 Koblenz, verantwortlich. Es gelten deren AGBs: https://rrive.com/Home/AGB
Mit der Registrierung in der ICLMobil App erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB‘s sowie mit der Geltung der externen AGB’s der KVG und der RRive einverstanden.
2 Allgemeines
2.1 Zugang zur App / Kontoerstellung
Bevor Sie die Dienste der ICLMobil App nutzen können, müssen Sie innerhalb der ICLMobil App ein Konto erstellen bzw. sich als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren. Bei der Registrierung sind korrekte Angaben zu machen. Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung dürfen Sie die Dienste nicht nutzen.
Erlangt der ICL Kenntnis von einer nicht-ordnungsgemäßen Anmeldung, besteht das Recht des ICL das angelegte Nutzerkonto ohne vorherige Ankündigung sperren zu lassen.
Sie dürfen jeweils nur ein Konto für sich erstellen und nur eine Registrierung vornehmen.
Sie müssen sicherstellen, dass nur Sie das von Ihnen erstellte Konto nutzen können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Nutzung eines E-Fahrzeugs.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Ihr Konto nutzt bzw. nutzen könnte, z. B. weil Ihr Computer oder Ihr Mobilgerät, mit dem Sie auf das E-Fahrzeug zugreifen können, gestohlen wurde, müssen Sie ICL e.V. über iclmobil@icl-owl.de (Kontaktdaten Ziffer 8) hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
2.2. Nutzungsmöglichkeiten der ICLMobil App für E-Fahrzeuge
ICL bietet Ihnen die Möglichkeit, die ICLMobil App bei Verfügbarkeit eines E-Fahrzeugs für dessen Auffindung, Aktivierung, Nutzung und Deaktivierung zu nutzen. Die Verfügbarkeit wird in der ICLMobil App angezeigt. Angesichts der begrenzten Anzahl an in Betrieb befindlichen E-Fahrzeugen kann ICL nicht garantieren, dass Sie immer ein E-Fahrzeug in einer für Sie günstigen Entfernung bzw. überhaupt ein E-Fahrzeug finden (siehe untenstehende Ziffer 2.4).
2.3. Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste und Verantwortlichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer
Um die angebotenen Dienste nutzen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Der Betrieb oder die Nutzung von E-Fahrzeugen durch Minderjährige ist ausdrücklich untersagt. Gestatten Sie einem Minderjährigen die Nutzung eines E-Fahrzeugs, beispielsweise mittels Aktivierung über Ihr Konto, so haften Sie für jeglichen Missbrauch.
Sie müssen körperlich geeignet und in angemessener Weise mit der Handhabung des E-Fahrzeugs, insbesondere in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr und die Einhaltung von Verkehrsregeln und -vorschriften, vertraut sein.
Außerdem sind Sie für die Anpassung Ihres Fahrverhaltens an äußere Umstände und für die Einschätzung Ihrer allgemeinen Leistungsfähigkeit, Ihres Gesundheitszustandes, der Wetterverhältnisse (beispielsweise Regen, Nebel, Schnee, Hagel, Eis, Hitze oder Gewitter) und/oder anderer Faktoren verantwortlich, die ein Risiko für die Nutzung eines E-Fahrzeugs darstellen können. Die Entscheidung, ob und wie Sie ein E-Fahrzeug unter den jeweiligen Wetter- und Verkehrsverhältnissen oder anderen Gegebenheiten, Unwägbarkeiten oder sonstigen Faktoren nutzen, ist von Ihnen zu treffen. Sie müssen Ihre Geschwindigkeit, Ihr Fahrverhalten und Ihren Bremsweg stets an die jeweiligen Verhältnisse anpassen und entsprechend abschätzen. Aufgrund bestimmter Gegebenheiten kann es sogar ratsam sein, auf die Nutzung eines E-Fahrzeugs ganz zu verzichten.
Vor Benutzung des E-Fahrzeugs müssen Sie eine grundlegende Sicherheitsüberprüfung des E-Fahrzeugs mit einer Sichtkontrolle, einer Überprüfung der Batteriekapazität (siehe nachstehende Ziffer 2.4) und einer Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Bremsen durchführen. Wenn Sie Auffälligkeiten (wie z. B. sichtbare Schäden an E-Fahrzeugrädern, Bremsen, Leuchten oder dem Rahmen des E-Fahrzeugs, Auffälligkeiten in Bezug auf den Batteriestand, Anzeichen von ungewöhnlichem oder übermäßigem Verschleiß jeglicher Art oder andere sichtbare Schäden am E-Fahrzeug oder eine Fehlfunktion der Bremsen) feststellen, dürfen Sie das E-Fahrzeug nicht nutzen. Wir möchten Sie daher bitten, uns derartige Auffälligkeiten unter Verwendung der Kontaktangaben in untenstehender Ziffer 8 mitzuteilen.
Bei den E-Fahrzeugen handelt es sich um Elektrofahrzeuge, die einen sicheren und umsichtigen Umgang erfordern.
Die Nutzung der E-Fahrzeuge ist beschränkt bei E-Scootern auf das Stadtgebiet Lemgo, bei E-Bikes ein Umkreis von 20 Kilometern um Lemgo.
Der Transport der entliehenen E-Fahrzeuge in eigenen E-Fahrzeugen, E-Fahrzeugen Dritter oder in E-Fahrzeugen des ÖPNV ist ausdrücklich untersagt.
2.4. Verfügbarkeit der Dienste
Aufgrund der im Folgenden beschriebenen Umstände stehen die E-Fahrzeuge, auch innerhalb des Einsatzgebiets, nicht jederzeit zur Verfügung. Die Verfügbarkeit kann aufgrund einer hohen Nachfrage variieren.
Der Zugang zu den Diensten kann eingeschränkt sein, wenn dies für die Gewährleistung Ihrer Sicherheit oder der Sicherheit der E-Fahrzeuge erforderlich ist. Dies kann beispielsweise bei einer Demonstration mit dadurch bedingten Verkehrsproblemen, bei schlechten Wetterbedingungen oder ähnlichen Umständen der Fall sein. Bitte beachten Sie, dass ICL zur Beschränkung des Zugangs zu E-Fahrzeugen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, soweit ICL eine solche Verpflichtung nicht von Polizei- oder ähnlichen Behörden auferlegt wird. Ziffer 2.3 bleibt unberührt. Der uneingeschränkte Zugriff auf die Nutzung eines E-Fahrzeugs kann auch aus anderen Gründen, z. B. innerhalb von „verkehrsberuhigten“ Zonen (wenn die Geschwindigkeit aufgrund von Geschwindigkeitsbegrenzungen, beispielsweise in Fußgängerzonen, von ICL automatisch reduziert wird), eingeschränkt sein.
Der Batteriestand kann sich aufgrund folgender Faktoren auf die Verfügbarkeit auswirken:
Der Batteriestand des jeweiligen E-Fahrzeugs wird in der ICLMobil App angegeben. Sie sind für die Überprüfung des Batteriestands verantwortlich, um vor der Benutzung des E-Fahrzeugs einen ausreichenden Ladezustand zu gewährleisten.
Der verbleibende Batteriestand des E-Fahrzeugs nimmt mit der Nutzungsdauer des E-Fahrzeugs ab. Ferner können die Einsatzbereitschaft und die Geschwindigkeit mit abnehmendem Batteriestand nachlassen oder gänzlich zum Stillstand kommen.
Die Entladungsrate der Batterie kann aufgrund verschiedener Faktoren, beispielsweise wegen des Zustands von E-Fahrzeug und Batterie, der Wetter- und Straßenverhältnisse, Ihrer Nutzung des E-Fahrzeugs und/oder Faktoren außerhalb unserer Kontrolle, variieren. Es ist daher nicht möglich, mit einem bestimmten Batteriestand eine bestimmte Entfernung verbindlich zu ermitteln, die das E-Fahrzeug möglicherweise zurücklegen kann. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Batteriestand für die Entfernung Ihres Ziels ausreicht, sollten Sie die beabsichtigte Nutzung des E-Fahrzeugs überdenken.
2.5 Nutzung der Dienste
Start und Endpunkt einer jeden Fahrt
Start- und Endpunkt jeder Fahrt mit einem entliehenen E-Fahrzeug ist die Sharing-Station am Innovation Campus, Campusallee 15, 32657 Lemgo (neben der Future Food Factory). Sie dürfen das E-Fahrzeug temporär parken und deaktivieren. Rückgabe und Beendigung der Fahrt findet ausschließlich an der o.g. Standort an der Sharingstation statt.
Sie dürfen ein E-Fahrzeug nur innerhalb des Einsatzgebiets, in dem das E-Fahrzeug aktiviert wurde, aktivieren, benutzen, temporär parken und deaktivieren. Das zugelassene Einsatzgebiet wird in der ICLMobil App angezeigt und muss vor der Aktivierung eines E-Fahrzeugs überprüft werden.
Aktivierung, Nutzung und zeitweises Parken von E-Fahrzeugen.
Bevor Sie ein E-Fahrzeug nutzen können, müssen Sie über die ICLMobil App ein E-Fahrzeug aktivieren. Dazu benötigen Sie eine Internetverbindung. Für die ordnungsgemäße Funktion Ihres Mobilgeräts, mit dem Sie auf das E-Fahrzeug zugreifen können, sowie für Ihren Internetzugang sind Sie selbst verantwortlich.
Die Leihdauer beginnt mit der Aktivierung des E-Fahrzeugs und endet mit seiner Deaktivierung. Sie können das E-Fahrzeug jederzeit über die ICLMobil App vorübergehend parken. In diesem Fall sind Sie für die erneute Aktivierung des E-Fahrzeugs verantwortlich. Die Leihdauer läuft während des vorübergehenden Parkens des E-Fahrzeugs weiter.
Die maximale Nutzungsdauer beträgt 6 Stunden.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der E-Fahrzeugbetrieb von ICL beendet, sofern Sie die Fahrt nicht eigenständig in der App beendet haben, und zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sicherstellen, dass das E-Fahrzeug gemäß dieser Vereinbarung am Endpunkt in der Sharingstation eingehängt geparkt wurde.
Sie verpflichten sich zur Nutzung und zum temporären Parken des E-Fahrzeugs gemäß örtlich geltendem Recht, einschließlich örtlichen Straßenverkehrs- und anderen örtlichen Vorschriften, und unter Rücksichtnahme auf Fußgänger, das Eigentum Dritter und den allgemeinen Verkehr, z. B. (soweit nach örtlich geltendem Recht zulässig) durch Fahren auf Fahrradwegen statt auf Gehwegen, Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit beim Fahren in Fußgängerzonen usw.
Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung eines E-Fahrzeugs.
Sie sind zu einer sicheren Nutzung des E-Fahrzeugs und Ergreifung von notwendigen Maßnahmen, unter anderem zur Vermeidung von Unfällen, Sach- und Personenschäden, verpflichtet. Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen zählen unter anderem:
Die Nichtbenutzung des E-Fahrzeugs beim Tragen von Gegenständen, z. B. aufgrund von Größe oder Gewicht ungeeigneter Rucksäcke, Taschen, Aktentaschen oder Pakete, die Ihre Fähigkeit zur sicheren Nutzung des E-Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.
Die ausschließliche Eigennutzung des E-Fahrzeugs. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Sie weder eine zweite Person, noch ein Kind oder Tier auf dem E-Fahrzeug mitnehmen dürfen.
Die unbedingt zu beachtende Nichtüberschreitung des zulässigen Höchstgewichts von 110 kg bei der Nutzung des E-Fahrzeugs. Das Höchstgewicht versteht sich einschließlich aller von Ihnen unter Beachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung mitgeführten Gegenstände.
Die Nichtverwendung von Mobilgeräten, insbesondere von Telefon- und Messaging-Geräten, Mediaplayern oder anderen Geräten während des E-Fahrzeugbetriebs, die von der sicheren Nutzung des E-Fahrzeugs ablenken oder diese beeinträchtigen. Wenn Sie sich dafür entscheiden ein Mobilgerät am E-Fahrzeug, einschließlich der Telefonhalterung, zu befestigen, verstehen Sie und stimmen zu, dass: (i) Sie dies auf eigene Gefahr tun; und (ii) ICL nicht für den Verlust oder die Beschädigung eines Mobilgeräts haftet, das vom E-Fahrzeug, einschließlich der Telefonhalterung, herunterfällt.
Die Nichtbenutzung eines E-Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen, die Ihre Fähigkeit zur sicheren Nutzung eines E-Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.
Tragen eines Schutzhelms mit CE-Zertifikat bzw. einem gleichwertigen oder höheren Standard, der entsprechend den Anweisungen des Herstellers in der richtigen Größe ordnungsgemäß aufgesetzt und befestigt wurde, sowie Tragen aller anderen geeigneten Schutzausrüstungen bei der Nutzung des E-Fahrzeugs.
Das E-Fahrzeug darf niemals für Wettbewerbe, Rennen oder vergleichbare Veranstaltungen, einschließlich professionellen und nicht-professionellen Stunt- oder Kunstfahrens, verwendet werden.
Parken und Deaktivieren von E-Fahrzeugen.
Nach Beendigung der Nutzung sind Sie für das Parken und Deaktivieren des E-Fahrzeugs verantwortlich.
Das E-Fahrzeug muss in rechtlich zulässigen Bereichen geparkt und deaktiviert werden. Es darf also nicht in einer Parkverbotszone, auf Privatgrundstücken, in einem abgeschlossenen oder nicht öffentlichen Bereich oder entgegen den örtlichen Verkehrsregeln und/oder anderen gesetzlichen Bestimmungen geparkt oder deaktiviert werden. Erachten wir ein E-Fahrzeug als verloren gegangen oder gestohlen, so gelten die Bestimmungen von Ziffer 2.6.
Sie dürfen ein E-Fahrzeug auch nicht an Orten parken, vorübergehend anhalten oder deaktivieren, an denen ein erhöhtes Risiko für eine Beschädigung des E-Fahrzeugs besteht. Beim Deaktivieren und Parken muss sich das E-Fahrzeug in einem sichtbaren Bereich befinden.
Sie verpflichten sich, das E-Fahrzeug gemäß örtlich geltendem Recht und unter Rücksichtnahme auf Fußgänger, das Eigentum Dritter und den allgemeinen Verkehr zu parken, indem Sie mindestens (soweit nach örtlich geltendem Recht zulässig) sicherstellen, dass (i) das E-Fahrzeug auf dem Fußweg nahe einer Wand bzw. Mauer oder unter Benutzung von Fahrrad- bzw. E-Fahrzeugständern geparkt wird, (ii) dabei in einer aufrechten und stabilen Parkposition auf seinem Ständer steht und dass (iii) das E-Fahrzeug keine Eingänge, Zufahrtsrampen oder -wege, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege oder sonstige ähnliche Einrichtungen blockiert, behindert oder auf sonstige Weise beeinträchtigt.
Bitte machen Sie ein Foto des von Ihnen benutzten E-Fahrzeugs beim Parken am Ende Ihrer Fahrt.
Auf dem Foto sollte klar erkennbar sein, dass Sie das E-Fahrzeug gemäß den Regelungen dieser Ziffer 1 abgestellt haben. Zudem sollte das ganze E-Fahrzeug, einschließlich der Nummer neben dem QR Code auf dem Foto erkennbar und nicht verschwommen oder sonst undeutlich sein. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Foto (i) für den vorstehend aufgeführten Zweck der Vergünstigung oder (ii) um sicherzustellen, dass Sie ordnungsgemäß im Sinn dieser Ziffer 2 geparkt haben, zu speichern. Ferner können wir das Foto auch aus den in unserer Datenschutzerklärung genannten Gründen speichern, wenn eine solche Nutzung Ihres Fotos die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Ihres Bildes) beinhaltet.
Wenn Sie das E-Fahrzeug in einem Parkverbotsbereich oder anderweitig außerhalb eines Einsatzgebiets geparkt oder deaktiviert haben, können Sie es möglicherweise nicht mehr reaktivieren.
Ordnungsgemäße Nutzung der Dienste.
Sie müssen das E-Fahrzeug in demselben Zustand an den ICL zurückgeben, in dem Sie es sich ausgeliehen haben. Das E-Fahrzeug muss für die sofortige Nutzung durch andere Nutzer, abgesehen von normaler Abnutzung und einem niedrigen Batteriestand, geeignet sein.
Sie dürfen in keinem Fall und aus keinem Grund irgendwelche Eingriffe an der ICLMobil App oder an den E-Fahrzeugen vornehmen. Sie sind verantwortlich und haften für alle schuldhaft von Ihnen verursachten Schäden, die ICL Mobil aufgrund Ihrer Nutzung der Dienste entstehen. Dazu gehören auch alle indirekten Schäden aufgrund von Eingriffen am E-Fahrzeug sowie durch E-Fahrzeuge, die für die Nutzung durch andere Nutzer nicht mehr geeignet sind.
Nutzungsbedingungen.
Sie dürfen die Dienste nur in Übereinstimmung mit und zu den in dieser Vereinbarung dargelegten Zwecken nutzen. Sie dürfen die Dienste nur für Ihre eigenen Verbraucherzwecke nutzen. Es ist nicht gestattet, die Dienste an Dritte oder für kommerzielle Zwecke weiterzuverkaufen oder anderweitig zu nutzen. Sie dürfen die Dienste nicht für illegale oder unethische Zwecke oder auf eine Art und Weise nutzen oder jemand anderen die Dienste nutzen lassen.
2.6 Verloren gegangene oder gestohlene E-Fahrzeuge.
Für das Deaktivieren und Parken eines E-Fahrzeugs innerhalb eines Einsatzgebiets sind alleine Sie verantwortlich. Sie dürfen das E-Fahrzeug nur dann in irgendeiner Weise absperren, wenn das E-Fahrzeug aktiviert ist. Wenn Sie ein E-Fahrzeug nicht innerhalb eines Einsatzgebiets und nicht innerhalb der in vorstehender Ziffer 2.5 genannten Höchstmietdauer deaktivieren oder parken, haften Sie möglicherweise für ein verloren gegangenes oder gestohlenes E-Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
ICL kann Ihnen einen Betrag bis zu 500 EUR in Rechnung stellen, wenn das E-Fahrzeug Ihnen schuldhaft abhandengekommen und ICL dadurch ein Schaden entstanden ist. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ICL tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, und ICL behält sich das Recht vor, den Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens zu erbringen.
Ein von Ihnen aktiviertes E-Fahrzeug kann als verloren gegangen oder gestohlen gelten, wenn (i) die GPS-Einheit des E-Fahrzeugs absichtlich deaktiviert wurde, (ii) sich das E-Fahrzeug nach der Deaktivierung bewegt und ICL Grund zu der Annahme hat, dass diese Bewegung nicht von einem anderen Nutzer oder einem autorisierten Dritten verursacht wurde, oder (iii) nach berechtigter Annahme von ICL Mobil andere Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass ein E-Fahrzeug verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
Erachtet ICL ein E-Fahrzeug begründeterweise als verloren gegangen oder gestohlen, kann ICL Mobil alle geeigneten Maßnahmen zur Wiederbeschaffung des E-Fahrzeugs ergreifen oder bei Unmöglichkeit der Wiederbeschaffung eine Entschädigung für den Verlust des E-Fahrzeugs verlangen. Dazu gehört unter anderem die Einschaltung der örtlichen Polizei und/oder des Versicherers von ICL, ein an Sie gerichtetes Auskunftsverlangen oder, bei schuldhafter Verursachung des Verlusts Ihrerseits, Ihre haftungsmäßige Inanspruchnahme wegen des durch den Verlust entstandenen Schadens.
2.7 Unfälle und sonstige Vorfälle.
Sie müssen ICL unverzüglich über jegliche Unfälle, Zusammenstöße, Beschädigungen, Körperverletzungen, gestohlene oder verloren gegangene E-Fahrzeuge oder ähnliche Vorfälle gemäß untenstehender Ziffer 8 in Kenntnis setzen. Im Falle eines Unfalls bitten wir Sie, nach Möglichkeit und Maßgabe des örtlich geltenden Rechts (insbesondere der Datenschutzgesetze) zu versuchen, Beweismittel, z. B. durch Fotoaufnahmen oder Identifizierung möglicher Zeugen, zu sammeln. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Punkt 8.
Ist ein Vorfall mit Personen-, Sach- oder sonstigen Schäden Dritter verbunden, sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Vorfalls an die örtliche Polizei verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn das E-Fahrzeug während Ihres Aktivierungszeitraums gestohlen wird. Auf Anfrage von ICL und nach Maßgabe des örtlich geltenden Rechts müssen Sie ICL alle von der örtlichen Polizei erstellten Dokumente übergeben und mit ICL und/oder deren Versicherung zusammenarbeiten.
2.8 Versicherung
ICL unterhält eine Haftpflichtversicherung für die Nutzung. Die Kosten für die Versicherung werden vom ICL getragen; es besteht keine Möglichkeit, ein E-Fahrzeug ohne die Versicherung zu nutzen. Der Versicherungsschutz unterliegt den in der jeweiligen Versicherungspolice genannten Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen. Weitere Informationen über unsere Versicherungspolicen finden Sie hier: https://www.lvm.de/versicherungen-und-finanzen/kfz-versicherungen/mopedversicherung
Mit der Kontoerstellung für die ICL Mobil App akzeptieren Sie auch die Versicherungsbedingungen.
2.9 Einhaltung von örtlichen Gesetzen und Vorschriften.
Zusätzlich zu den obigen Ausführungen verpflichten Sie sich, die Dienste jederzeit in Übereinstimmung mit allen örtlich geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zu nutzen. Sie erkennen an, dass Sie für jede Verletzung von Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Dienste allein verantwortlich und haftbar sind.
2.10 Haftungsfreistellung, Schadensersatz, Deaktivierung/Sperrung Ihres Kontos und Kosten.
Wir behalten uns unbeschadet des Rechtes aus Ziff. 2.6 jederzeit vor, Ihnen bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Ziffer 1 einen Betrag von 50 EUR zu berechnen, sofern ICL durch die Vertragsverletzung ein Schaden entstanden ist. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass ICL tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, und ICL behält sich im Falle eines diese 50 EUR übersteigenden Schadens das Recht vor, den Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens zu erbringen und eine entsprechende Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen. Zusätzlich zu den obigen Ausführungen erkennen Sie an, dass Sie ICL für alle Gebühren, Bußgelder oder sonstigen ICL Mobil auferlegten Zahlungen bzw. für alle Schäden, die ICL Mobil aufgrund einer schuldhaften Nichteinhaltung dieser Ziffer 2.10 Ihrerseits entstehen, entschädigen müssen.
Wir behalten uns jederzeit das Recht zur Deaktivierung oder Sperrung Ihres Kontos oder ggf. Ihres ICL Mobil Passes sowie die Beschränkung der Nutzung unserer Dienste vor, wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie die Bestimmungen dieser Ziffer 2.10 verletzt haben oder Ihre Nutzung unserer Dienste wesentlich von einer gewöhnlichen Nutzungsweise abweicht. Im Falle wiederholter Verstöße gegen die Bestimmungen zur verantwortungsbewussten Nutzung der Dienste gemäß Ziffer 1.6 behält sich ICL vor, Sie zu benachrichtigen und mit sofortiger Wirkung Ihr Konto zu sperren oder Ihre Nutzung der Dienste einzuschränken.
Sie erkennen an, dass Sie für Ihre Fahrweise selbst verantwortlich sind und von uns nur Ersatz für Schäden verlangen können, die durch das E-Fahrzeug selbst und nicht durch Ihre Fahrweise verursacht wurden.
3 Kosten der Nutzung
Für die Nutzung der Dienste der ICLMobil App werden keine Kosten erhoben. ICL hat das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt Nutzungsentgelte einzuführen. In diesem Fall wird ICL Sie rechtzeitig im Vorfeld informieren.
4 Haftungsbeschränkung und Risikoübernahme; Höhere Gewalt
4.1 Haftungsbeschränkung
ICL haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Für sonstige Schäden haftet ICL nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ICL nur für vorhersehbare und typischerweise mit dem Vertrag verbundene Schäden.
ICL haftet nicht für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
4.2 Höhere Gewalt
Durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder Mangel an Betriebsmitteln oder Rohstoffen verursachte Betriebsstörungen, die außerhalb der Kontrolle von ICL liegen und bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht vorhersehbar waren, führen nicht zu einer Haftung von ICL wegen Nichterbringung der Dienste.
5 Datenschutz
ICL verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von ICL, die unter https://www.icl-owl.de/datenschutz abrufbar ist.
6 Laufzeit
Diese Vereinbarung kommt mit der ersten Nutzung der von ICL bereitgestellten Dienste zustande und endet mit der Löschung der Registrierung durch die Nutzerin bzw. den Nutzer.
ICL behält sich das Recht vor, die Nutzungsmöglichkeit der ICLMobil App jederzeit einzustellen.
7 Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind schriftlich an eine der in Ziffer 8 angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu richten.
8 Kontakt
Sie können ICL Mobil per E-Mail unter icl-mobil@icl-owl.de,
oder kontaktieren Sie per Post
Innovation Campus Lemgo e.V.
Geschäftsstelle
Campusallee 19,
32657 Lemgo
tel:+49 52 61 92 12 400
9 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Von den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abweichende oder ergänzende Einzelabreden zwischen Mieter und Vermieter sind nur schriftlich möglich.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
Aus dieser Vereinbarung, ihrer Verletzung oder aus dem Vereinbarungsgegenstand entstehende Streitigkeiten sind bei den zuständigen ordentlichen Gerichten anhängig zu machen.
10 Änderungen
ICL behält sich vor, die AGB zu ändern. Änderungen werden Ihnen per E-Mail oder in der ICLMobil App mitgeteilt. Zwischen Mitteilung und Wirksamkeit der neuen AGB muss ein Zeitraum von wenigstens vier Wochen liegen; die Änderungen werden von ICL gekennzeichnet. Die Änderungen werden nur mit der Annahme durch Sie wirksam. Nehmen Sie die Änderungen bis zu deren Wirksamkeit nicht an, behält sich ICL vor, den Vertrag mit Ihnen außerordentlich zu kündigen. Bei Änderungen der AGB steht Ihnen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der neuen AGB zu. Auf die außerordentlichen Kündigungsrechte werden Sie bei der Mitteilung der Änderung hingewiesen.
Die neuen Versionen dieser AGB werden auch in der ICLMobil App und auf der Website bereitgestellt.
11 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Als Verbraucherin bzw. Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu.
Die Frist für die Ausübung dieses Widerrufsrechts beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, das heißt ab dem Tag, an welchem Sie die Registrierung für die ICL Mobil App vorgenommen haben. Der Vertrag kann binnen dieser Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) zu richten an den unter Ziffer 8 genannten Kontakt:
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, kommt kein Vertrag mit dem ICL zur Nutzung der ICL Mobil App zustande.
Muster-Widerruf
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann schicken Sie bitte eine E-Mail oder einen Brief mit folgendem Inhalt:
per Mail: icl-mobil@icl-owl.de
per Post: Innovation Campus Lemgo e.V., Campusallee 19, 32657 Lemgo
Hiermit widerrufe ich die von mir am_______(Datum) vorgenommene Registrierung der ICL Mobil App
Name der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers
Anschrift der Verbraucherin bzw. des Verbraucher
Datum
Unterschrift der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Ende der Widerrufsbelehrung